Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website Beurswand.nl und die Zusammenarbeit mit Beurswand.nl, einem Handelsnamen von Exposure Systems Nederland BV, KVK 66237645, mit Sitz in Industrieweg 10, 6673 DE, Andelst, Niederlande.

1. Begriffsbestimmungen

  • In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnen die Begriffe „Kunde“ und „Mieter“ die natürliche oder juristische Person, mit der Beurswand einen Vertrag geschlossen hat.
  • Angebot: Form der Einladung zur Zusammenarbeit. Wenn der Auftragnehmer dem Angebot zustimmt, gilt dies als Angebotsabgabe. Wenn der Kunde nicht zustimmt, weil er den Auftrag noch ändern möchte, wird ein neues Angebot erstellt.
  • Angebot: Wenn der Kunde dem Angebot und den Bedingungen zustimmt, gilt dies als Angebotsabgabe.
  • Auftragsbestätigung: Formular, mit dem Beurswand das Angebot des Auftraggebers annimmt und der Vertrag abgeschlossen wird.
  • Lieferschein: Formular, das bei der Lieferung zu unterschreiben ist.
  • Packzettel: Formular, auf dem der vollständige Inhalt der Sendung vermerkt ist.

2. Anwendbarkeit

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Rechtsbeziehungen mit Beurswand.
  • Verweist der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten die Geschäftsbedingungen des Kunden nicht. Es sei denn, die Bedingungen des Auftraggebers stehen nicht im Widerspruch zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine gegenteilige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers ändert daran nichts.
  • Abweichungen von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.

3. Ausschreibungen

  • Die von Beurswand erstellten Angebote sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
  • Ein von Beurswand erstelltes Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Wochen.
  • Der vom Auftraggeber an Beurswand erteilte Auftrag gilt als Angebot, das erst nach schriftlicher Bestätigung in der Auftragsbestätigung durch Beurswand als angenommen gelten kann.

4. Abschluss der Vereinbarung

  • Der Vertrag mit Beurswand kommt mit der Zusendung der Auftragsbestätigung zustande.
  • Hat der Kunde Beurswand einen Auftrag erteilt, kann dieses Angebot nur geändert oder storniert werden, wenn noch keine Auftragsbestätigung von Beurswand verschickt wurde.
  • Beurswand ist nicht für die Überprüfung der Unterschriftsberechtigung des Kunden verantwortlich.
  • Zusätzliche Vereinbarungen oder Zusagen sind nur nach Bestätigung durch den vertretungsberechtigten Direktor von Beurswand gültig.

5. Preise

  • Alle angebotenen und vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten und/oder sonstiger Steuern, Abgaben oder Zölle auf die Ware als solche, es sei denn, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.
  • Aus von Beurswand falsch angegebenen Preisen und/oder Schreibfehlern kann der Auftraggeber keine Rechte ableiten. Irrtümlich angegebene Preise und/oder Schreibfehler von Beurswand berechtigen Beurswand, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. In einem solchen Fall ist Beurswand auch berechtigt, den Vertrag einseitig zu ändern. Der Kunde erwirbt das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung durch Beurswand die Kündigung des Vertrages geltend zu machen. Die Leistungen von Beurswand ruhen bis zum Auflösungsantrag oder der Zusage der Änderung durch den Auftraggeber.

6. Rechnungsstellung und Zahlung

  • Bei einer Lieferfrist von weniger als 14 Tagen ist der Kunde verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 48 Stunden zu begleichen.
  • Bei einer Lieferfrist von mehr als 14 Tagen ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Zusendung der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von fünfzig Prozent des auf der Rechnung angegebenen Betrags zu leisten. Der Restbetrag muss vor der Lieferung bezahlt werden.
  • Werden die Zahlungen nicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen geleistet, werden die Produktion, die Lieferung und die sonstigen Verpflichtungen von Beurswand ausgesetzt. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den Vertrag zu erfüllen.
  • Der Kunde ist, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf, allein durch den Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug.
  • Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Datum des Verzugs, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird.
  • Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, schuldet er Beurswand.nl die außergerichtlichen Inkassokosten.
  • Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller fälligen Kosten und Zinsen und der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

7. Transport, Lieferung und Lieferbedingungen

  • Als Datum der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware durch Unterzeichnung des Lieferscheins vom Kunden oder einem Dritten an seiner Stelle in Empfang genommen wird.
  • Von fair wall angegebene Lieferzeiten gelten nicht als Fristen, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
  • Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung ist der Kunde verpflichtet, Beurswand innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.
  • Ist vereinbart, dass der Auftraggeber die Ware bei der Firma Beurswand abholt oder abholen lässt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Mitteilung der Abholbereitschaft die Ware innerhalb von zwei Tagen an dem von der Firma Beurswand bezeichneten Ort abzuholen.

8. Transport

  • Ist vereinbart, dass Beurswand den Transport der Waren übernimmt, so werden diese, wenn der Lieferort nicht ausdrücklich angegeben ist, von Beurswand an die Beurswand bekannte Anschrift des Auftraggebers geliefert oder zur Lieferung an diese gesandt.
  • Wird die Ware durch Beurswand oder einen von Beurswand beauftragten Dritten transportiert, so ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lieferscheins der Zeitpunkt, zu dem die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers geht.
  • Wird die Ware durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten an einem von Beurswand bezeichneten Ort abgeholt, so ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lieferscheins der Zeitpunkt, zu dem die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers geht.

9. Beanstandungen durch Käufer/Mieter

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei oder unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen, ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen.
  • Der Kunde kann die gelieferte Menge und die Richtigkeit der Ware innerhalb von 48 Stunden reklamieren; geschieht dies nicht, werden die auf den Frachtbriefen, Lieferscheinen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen als richtig anerkannt.
  • Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt oder wirkt die Firma Beurswand bei der Prüfung der Beanstandungen nicht mit, so entfallen alle Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der gelieferten Waren.
  • Wenn die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, ist Beurswand verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen, den Mangel innerhalb einer angemessenen und angemessenen Frist zu beheben.

10. Garantie

  • Von der Gewährleistung auf die von Beurswand gelieferten Artikel sind ausdrücklich ausgeschlossen: normaler Verschleiß (z.B. allmähliche Verfärbung, Ausbleichen und Glanzverlust) und vom Kunden verursachte Schäden nach der Lieferung.
  • Für die von Beurswand verkauften und gelieferten Waren, die unter Werksgarantie stehen, gelten ausschließlich die jeweiligen Werksgarantiebedingungen.
  • Für andere von Beurswand verkaufte und gelieferte Artikel gelten die folgenden Garantiebedingungen:
    Exhibition Wall bietet eine 12-monatige Garantie auf neu gelieferte Artikel ab dem Tag der Lieferung.
    b. Die Garantie erstreckt sich nur auf den kostenlosen Ersatz, die Reparatur oder die Wiederherstellung oder die Erstattung des in Rechnung gestellten Preises – nach dem Ermessen von Beurswand – der mangelhaften Ware oder des mangelhaften Teils, sofern der Mangel auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
    c. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die von Beurswand gelieferte Ware vom Auftraggeber oder einem Dritten nicht nach der Anleitung oder den Anweisungen von Beurswand oder sonst fehlerhaft oder unsachgemäß montiert oder eingebaut wird, oder wenn
    d. Der Garantieanspruch erlischt, wenn:
    1. der Kunde Beurswand nicht innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Mangels benachrichtigt und Beurswand eine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Entdeckung und Behebung des Mangels gibt;
    2. der Kunde einer Aufforderung von Beurswand, die mangelhafte Sache oder den mangelhaften Teil frachtfrei an Beurswand zu senden, nicht nachkommt;
    3. der Auftraggeber oder Dritte – ohne vorherige Kenntnis und Zustimmung von Beurswand – Arbeiten an dem von Beurswand gelieferten oder bearbeiteten Gegenstand vorgenommen haben, für die die Gewährleistung in Anspruch genommen wird;
    4. der Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende Wartung, Verschleiß oder Beschädigung zurückzuführen ist;
    5. der Gegenstand nicht bestimmungsgemäß verwendet wird;
    6. der Mangel die Folge ist von – die Anwendung einer behördlichen Vorschrift über die Art oder Qualität der verwendeten Materialien – Materialien oder Güter, die in Absprache mit dem Auftraggeber verwendet wurden – Materialien, Güter, Arbeitsmethoden und Konstruktionen, soweit sie auf Anweisung des Auftraggebers verwendet wurden, sowie Materialien und Güter, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag geliefert wurden.

11. Haftung

  • Beurswand haftet in keinem Fall für Folge- oder Handelsverluste, direkte oder indirekte Schäden, die der Auftraggeber, seine Untergebenen und von ihm beauftragte Dritte erleiden.
  • Beurswand haftet nicht für eine unsachgemäße Konstruktion, wenn der Auftraggeber die Konstruktion und Montage der gelieferten Gegenstände übernimmt.
  • Beurswand haftet nicht für fehlerhafte Angaben des Bildmaterials (auch „Abzüge“ genannt) und Fehlerhaftigkeit des Bildes. Sie ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der Korrektheit der Spezifikationen und des Bildes.
  • Beurswand haftet nicht für die vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Texte (inhaltlich und sprachlich) und Bildmaterialien sowie für die Ordnungsmäßigkeit der dabei verwendeten digitalen Dateien/Datenträger. Der Kunde muss sich vergewissern, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und dass alle anderen gesetzlichen oder sonstigen Anforderungen erfüllt sind.
  • Beurswand ist berechtigt, Auftragsarbeiten (auch) durch Dritte ausführen zu lassen.

12. Eigentum und Sicherheit

  • Die von Beurswand gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung all dessen, was der Auftraggeber Beurswand aufgrund der von Beurswand gelieferten Ware, im Zusammenhang mit dieser oder aus dieser schuldet, sein Eigentum.
  • Beurswand ist berechtigt, die zu ihrem Eigentum gehörenden Gegenstände in Besitz zu nehmen, wenn anzunehmen ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
  • Beurswand ist berechtigt, vom Auftraggeber Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers zu verlangen und Lieferungen auszusetzen, bis der Auftraggeber ausreichende Sicherheiten für die Zahlung geleistet hat. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine solche Verzögerung entstehen.
  • Alle Güter, Dokumente, Wertpapiere und Gelder, die Beurswand in ihrem Besitz hat oder haben wird, dienen als Pfand für alles, was Beurswand vom Auftraggeber zu fordern hat oder haben wird. Dieses Pfand gilt jedes Mal als begründet, wenn Beurswand oder ein Dritter in ihrem Namen diese Waren, Dokumente, Wertpapiere und Gelder in Besitz nimmt, und zwar jeweils zum Zeitpunkt der Entstehung der Forderungen.

13. Vermietung

  • Die maximale Mietdauer beträgt 3 Wochen ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
  • Die Verpackungsmaterialien (Kisten und Paletten) bleiben Eigentum von Beurswand.
  • Die Mieträume dürfen nur in der von Beurswand vorgesehenen Weise genutzt werden. Entsteht an der Mietsache ein Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache, so stellt Beurswand dem Mieter einen Schadensbetrag in Höhe des Neuwertes der beschädigten Sache in Rechnung.
  • Der Mieter ist verpflichtet, im Falle eines Diebstahls diesen unverzüglich bei Beurswand zu melden. Alle Schäden, fehlenden Teile und Kosten gehen auf Risiko und Kosten des Mieters, und der Mietpreis bleibt für die vereinbarte Mietdauer vom Mieter zu zahlen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Tag der Beendigung der Mietzeit unter Angabe von Schäden und fehlenden Teilen zurückzugeben oder von Beurswand zurücknehmen zu lassen. Der Mietgegenstand muss in der gleichen Verpackung zurückgegeben werden, in der er geliefert wurde.
  • Fehlt bei der Rückgabe des Mietgegenstandes ein Teil des Mietgegenstandes oder des Verpackungsmaterials, so wird dies dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Mietobjekts wird dieses auf Schäden und/oder fehlende Teile überprüft, auf Wunsch in Anwesenheit des Mieters. Zur Bestätigung des Inspektionsberichts ist die Unterschrift des Mieters auf dem Inspektionsbericht erforderlich. Das Fehlen der Unterschrift führt zu einer Umkehr der Beweislast.
  • Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache werden dem Vermieter für jeden Tag der Verspätung 5 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt.
  • Bei der Behebung von Schäden am Mietobjekt wird dem Mieter eine Kostenaufstellung zugesandt. Erfolgt keine Antwort, wird die Angabe der Anerkennungskosten angenommen.

14. Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte

  • Beurswand ist im Rahmen eines Auftrages nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und haftet nicht für Schäden, die durch Verletzung von Urheber- oder Geschmacksmusterrechten, Patenten, Lizenzen und/oder sonstigen Schutzrechten Dritter infolge der Verwendung von durch den Auftraggeber oder in dessen Auftrag zur Verfügung gestellten Daten, wie Zeichnungen, Modellen, Entwürfen usw., entstehen.
  • Beurswand ist jederzeit berechtigt, die im Rahmen eines Auftrages für den Auftraggeber erstellten Arbeiten für die Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn, dass wesentliche, Beurswand bekannte Interessen entgegenstehen.
  • Alle im Rahmen der Auftragsausführung von Beurswand hergestellten Gegenstände, wie Formen, Halbfabrikate, Fertigungsmittel, Hilfswerkzeuge usw., oder ganz oder teilweise nach den Anweisungen von Beurswand hergestellte Gegenstände, für die der Auftraggeber die vereinbarten Kosten bezahlt hat, bleiben Eigentum von Beurswand, auch wenn sie im Angebot, in der Offerte oder in der Rechnung als gesonderte Position aufgeführt sind. Beurswand ist nicht verpflichtet, diese Gegenstände an den Auftraggeber herauszugeben oder aufzubewahren.
  • Die vom Kunden bezahlten Herstellungskosten sind als Bestandteil der Gesamtkosten des Auftrags zu betrachten.

15. Höhere Gewalt

  • Höhere Gewalt auf Seiten von Beurswand liegt vor, wenn Beurswand durch Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Terrorismus, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmungen, Epidemien, Streiks, Arbeitsniederlegungen, Aussperrungen, Beschlagnahme, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behördliche Maßnahmen, Maschinendefekte, Störungen in der Energieversorgung, Material-, Roh- und Hilfsstoffmangel, Transportmitteldefekte und Transportbehinderungen, und zwar sowohl bei Beurswand als auch bei ihren Lieferanten und den mit der Lagerung oder dem Transport Beauftragten und darüber hinaus aus allen anderen Gründen, die Beurswand nicht zu vertreten hat.
  • Eine vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Beurswand durch höhere Gewalt an der Erfüllung oder Ausführung ihrer Verpflichtungen gehindert ist.

16. Anwendbares Recht

  • Auf die Angebote von Beurswand und die vom Kunden abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

17. Beilegung von Streitigkeiten

  • Alle Streitigkeiten, die sich aus den von Beurswand abgeschlossenen Verträgen ergeben, werden vom zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.